AZUR GmbH - Ingenieur- und Sachverständigenbüro
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Baugutachten / Schimmelpilz Gutachten

Baugutachten

 

Ein Baugutachten beschreibt in der Regel einen Bauzustand. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde.

 

In einem Baugutachten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel benannt. Auch nennt das Baugutachten Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel.

 

  • Gutachten über Gebäudeschäden, Privat- und Gerichtsgutachten, Feststellungsgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten
  • Ursachenfeststellung von Baumängeln und Bauschäden an Gebäuden
  • Bauschadensanalysen bei  Feuchtigkeits-/ Nässeschäden,
    Schimmelpilzbefall in Wohnungen,  Risse/ Setzungserscheinung
    Schäden an Putz -und Mauerwerksfassaden
  • Durchführung von Beweissicherungen und Erstellung von Beweissicherungsgutachten
  • Bauphysikalische und -energetische Gebäudebetrachtung einschließlich Energiepass nach EnEV, Durchführung bauphysikalischer Messungen
  • Vor Ort Beratung (Energieeinsparberatung), Förderprogramme der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Bauabnahme von Gebäuden, Wohnungen bzw. Teilleistungen im Bauwesen, Fertigstellungsbescheinigungen
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung
    Bautechnische Kontrollen und Baubetreuung während der Baumaßnahmen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach Bausstellenverordnung
  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten
  • Prüfung des Bauzustandes, Bautenstandsfeststellung z.B. für die finanzierende Bank
  • Ausführungsvorschläge und Kostenermittlung zur Instandsetzung/ Sanierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
  • Bestandsaufnahme beim Aufmessen von Wohnungen, Gebäuden und Bauobjekten

 

Schimmelpilz-Gutachten


Wir erstellen Privat-Gutachten und Gutachten für Gerichtsverfahren, sowie Stellungnahmen zu bestehenden Gutachten. Schwerpunkt ist die Analyse der Ursachen für Bildung von Schimmelpilz in Räumen, die Bewertung des Ausmaßes des Schimmelpilz-Befalls und der möglichen Gefährdung von Personen. 

 

Für Wohnungseingentümer, Mieter und Immobilienbesitzer
werden Untersuchungen über die Ursachen von Schimmelpilzbildung und Wanddurchfeuchtungen durchgeführt, die dann in entsprechenden Dokumentationen oder Gutachten festgehalten und erläutert werden.

 

Auch in einem gerichtlichen Bauprozess ist es unter Umständen notwendig einen privaten Baugutachter heranzuziehen. Hier hat der Privatgutachter die Aufgabe eine Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Benennung von Mängeln in einem Baugutachten verantwortlich.

 

 

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